Corona - schrittweise Aufnahme des Sport- und Trainingsbetriebes
Nach aktuellen Regelungen ist die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand ist bis auf weiteres in geschlossenen Räumen nur Personen gestattet, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen (insbesondere max. 10 Personen) gehören, sowie im Freien nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sein muss. Die Dusch – und Umkleideräume können mit Einschränkungen genutzt werden.
Der BWO-Vorstand beschäftigt sich laufend mit dem Thema und ist bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten zum bisherigen Angebot zurückzukehren - zwischenzeitlich kommen über die Verbände auch weitere Regelungen. Die jeweiligen Abteilungen setzen im Rahmen der Möglichkeiten die notwendigen Punkte um. Informationen erteilen die jeweiligen Abteilungsleiter*innen, Übungsleiter*innen und/oder Vorstandsmitglieder.
Der verantwortungsbewusste Umgang mit den Lockerungsmaßnahmen und die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften sowie die Regelungen der Coronaschutzverordnung haben für BWO höchste Priorität. Bei Verstößen behält sich der Verein einen Trainingsausschuss, die Absage der weiteren Traingseinheiten oder ein Platzverbot von Spielern und Zuschauern vor.
Wir hoffen weiterhin, dass Ihr alle weiterhin gesund bleibt ...